Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung für alle Leistungen von Ruben Kunke, Vogart Reparaturservice, Mombacher Str. 60, 55257 Budenheim, Tel.: +49 6139 961014, E-Mail: info@vogart-reapraraturservice.de, (im Folgenden „Anbieter“, „Vogart“ oder ,,wir“) gegenüber seinen Kunden.

(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).

(3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültigen Fassung. Bedingungen des Kunden, die von den nachfolgend getroffenen Regelungen abweichen oder ihnen entgegenstehen, finden nicht Anwendung, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und in Schriftform zu.

  • 2 Vertragsgegenstand

Vogart erbringt Reparaturleistungen an Brillen und Schmuck. Vogart erbringt die konkrete Leistung des vom Kunden eingelieferten Gegenstandes (nachfolgend auch „Leistungsgegenstand“) nach Auftragserteilung zu den Bedingungen der jeweils angegebenen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung. Dies betrifft insbesondere die Art und den Umfang der Leistungen sowie deren Preise.

  • 3 Vertragsschluss in unseren Geschäftsräumen

(1) Wenn Sie eine Reparaturleistung beauftragen möchten, können Sie das direkt im Internet über https://vogart-reparaturservice.de/ oder in unseren Geschäftsräumen (Mombacher Str. 60 55257 Budenheim) tun.

(2) Beauftragung in unseren Geschäftsräumen

(a) Bei verbindlicher Beauftragung in unseren Geschäftsräumen händigen wir Ihnen ein Exemplar der AGB aus und unterbreiten Ihnen ein Angebot. Durch Ihre Annahme kommt der Vertrag zustande.

(b) Sofern nach persönlicher Beratung keine unmittelbare Beauftrag erfolgt, händigen wir Ihnen einen Auftragsvordruck zur Zurücksendung an uns aus. Mit der Rücksendung des Auftragsvordrucks geben Sie ein verbindliches Angebot an uns ab, den Vertrag mit Ihnen zu schließen. Dieses nehmen wir durch Rücksendung des Unterschriebenen Vordrucks oder Versand einer Annahmeerklärung in einer separaten E-Mail innerhalb von fünf Tagen an.

  • 4 Registrierung

(1) Eine Beauftragung über unsere Webseite setzt eine vorherige, kostenlose Freischaltung in unserem Auftragsportal durch uns voraus. Ein Anspruch auf Zulassung zum Auftragsportal besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auf Verlangen von Vogart hat der Kunde Vogart eine Kopie seines Personalausweises zuzusenden bzw. seine Umsatzsteueridentifikationsnummer zu benennen und registerrechtliche Eintragung zu dokumentieren. Zur Freischaltung informiert der Kunde Vogart und übermittelt uns alle zur Erstellung des Benutzerkontos erforderlichen Daten. Diese sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nach erfolgreicher Freischaltung erfolgt die Anmeldung zum Auftragsportal von Vogart durch Eingabe der Kundennummer des Kunden, sowie des an den Kunden vergebenen bzw. gewählten Passworts. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten keinesfalls mitzuteilen.

(2) Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses durch den Kunden mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dessen Freischaltung mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Allein mit der Registrierung zum Auftragsportal besteht keinerlei Abnahmeverpflichtung hinsichtlich der von Vogart angebotenen Waren und Dienstleistungen.

(3) Soweit sich die persönlichen Angaben des Kunden ändern, ist der Kunde selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Dazu benachrichtig er Vogart schriftlich oder elektronisch und Vogart pflegt die Änderungen ein. Alle Änderungen sind nach Anmeldung unter „Mein Konto“ zu sehen.

  • 5 Vertragsschluss im Auftragsportal

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Leistungen von Vogart sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages durch Vogart dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots nach § 145 BGB durch den Kunden (Bestellung).

(2) Angaben zum Gegenstand der Leistung sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Durchführung zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Insbesondere können Farbabweichungen auftreten.

(3) Der Kunde kann eine Bestellung im Auftragsportal wie folgt aufgeben: Zunächst hat sich der Kunde auf der Webseite von Vogart unter „Kunden Portal“ mit seiner Kundennummer und seinem Passwort für das Auftragsportal anzumelden. Nach erfolgreicher Anmeldung kann der Kunde das Auftragsportal nutzen und die gewünschten Leistungen beauftragen. Wenn der Kunde die gewünschte Leistung gefunden hat, kann er dies unverbindlich durch Anklicken der Bezeichnung genauer ansehen und erhält dadurch weitere Informationen über die entsprechende Leistung (z.B. Artikelnummer, Beschränkungen). Sofern der Kunde die entsprechende Leistung beauftragen möchte, kann er die gewünschte Stückzahl eingeben und dieses durch Anklicken des Buttons „In den Auftragskorb“ für den weiteren Bestellvorgang in den Auftragskorb legen. Änderungen an seiner Bestellung kann der Kunde vor Absendung der Bestellung jederzeit durch Anklicken des Buttons „Auftragskorb“ vornehmen. Im Auftragskorb kann der Kunde die zu bestellende Menge der jeweiligen Leistung verändern sowie einzelne Leistungen aus dem Auftragskorb entfernen. Im Auftragskorb werden dem Kunden sowohl die Einzelpreise der ausgewählten Leistungen, die Zwischensumme der Bestellung sowie die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer und die Gesamtsumme der Bestellung angezeigt. Sofern der Kunde die Bestellung aufgeben möchte, kann er im Auftragskorb auf den Button „weiter zum nächsten Schritt“ klicken und gelangt dadurch zu der Eingabemaske für die Bestelldaten des Kunden (Rechnungsinformationen, Versandadresse). Dem Kunden wird an dieser Stelle auch die Möglichkeit gegeben, einen Kommentar zur Bestellung abzugeben. Nach Eingabe der Bestelldaten gelangt der Kunde durch Anklicken des Buttons „weiter zum nächsten Schritt“ zur Bestellübersicht.  Durch Anklicken des Buttons „Auftrag erstellen“ schließt der Kunde die Bestellung ab und gibt ein verbindliches Vertragsangebot gegenüber Vogart ab.

(4) Nach Eingang des Angebots erhält der Kunde von Vogart eine automatisch erzeugte E-Mail mit Auftragszettel als PDF-Dokument zum Ausdrucken und beilegen zur Sendung. Durch diese Email wird der Eingang des Auftrages bestätigt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden durch Vogart dar.

(5) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Vogart den Auftrag durch eine ausdrückliche Erklärung annimmt. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Vogart berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang bei ihm anzunehmen. Einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung steht die erfolgte Rechnungserteilung an den Kunden gleich. Vogart ist berechtigt, die Annahme – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen.

  • 6 Speicherung des Vertragstextes

Vogart speichert die Bestellung des Kunden und die eingegebenen Bestelldaten. Vogart sendet dem Kunden per E-Mail eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten zu inklusive des Auftragsformulares zum Beilegen zur Sendung. Auch hat der Kunde die Möglichkeit, sowohl die Bestellung als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Absenden der Bestellung an Vogart auszudrucken. Die AGB kann der Kunde jederzeit unter https://kundenportal.vogart-reparaturservice.de/AGB/ einsehen. Schließlich hat der Kunde über sein Kundenkonto unter „Mein Konto“ jederzeit Zugriff auf die von ihm getätigten Bestellungen.

  • 7 Preise, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Preise ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Aufgrund der Beschaffenheit der Leistungen von Vogart ist eine abschließende Bestimmung des Preises erst nach Inaugenscheinnahme des Gegenstands, an dem die Reparaturleistung zu erbringen ist, möglich. Sofern die Abweichung des Preises in der Leistungsbeschreibung und des tatsächlichen Preises mehr als 20% beträgt, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise in EURO und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich der unter § 8 Abs. 2 dieser AGB näher bezeichneten Versand- und Verpackungskostenpauschalen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

(2) Rechnungsbeträge sind vom Kunden innerhalb von 8 Kalendertagen ohne Abzug zu bezahlen. Vogart behält sich vor, bis zum Ausgleich der Rechnung zu erbringende Leistungen zurückzubehalten.

(3) Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Mahnpauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

(4) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder von Vogart anerkannt sind oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zur Forderung von Vogart stehen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  • 8 Lieferbedingungen, Versandkosten, Erfüllungsort, Gefahrübergang, Annahmeverzug, höhere Gewalt

(1) Der Kunde hat den Leistungsgegenstand zusammen mit der Auftragsbestätigung auf eigene Kosten an Vogart zu liefern. Soweit Vogart mit der Reparatur oder Fabbeschichtungen von Brillengestellten beauftragt, sind Brillen ohne Gläser einzuliefern. Vogart haftet, außer in Fällen vorsätzlichen Handelns, nicht für den Bruch, Verkratzen von Brillengläsern. Vogart überprüft nicht die Echtheit von Steinen oder Legierungen bei Schmuckreparaturen.

(2) Die Rücklieferung des Leistungsgegenstandes erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden im Rahmen der Bestellabwicklung angegebene Lieferanschrift. Vogart ist zu Teillieferungen berechtigt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Vogart berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Das Verpackungsmaterial wird Eigentum des Kunden; er ist zur ordnungsgemäßen Entsorgung des Verpackungsmaterials verpflichtet.

(3) Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, wird Schmuck als versichertes Paket bis zu einem Betrag von 500,00 EUR versendet. Wünscht der Kunde eine höhere Versicherungssumme, hat er dies Vogart spätestens zusammen mit der Einlieferung des Leistungsgegenstandes in Schriftform mitzuteilen.

(4) Für eine Lieferung innerhalb von Deutschland gelten folgende Bestimmungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde: Der Netto-Mindestbestellwert beträgt 10,00 EUR. Die Versandkosten betragen mindestens 4,60 EUR. Lieferbedingungen und Versandkosten in das Ausland auf Anfrage.

(5) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Mainz, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(6) Die angegebenen Lieferzeiten sind Schätzungen. Lieferzeiten sind für Vogart nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Die Lieferzeit gilt durch Vogart als eingehalten, wenn der Leistungsgegenstand durch Vogart an den Frachtführer übergeben wurde.

(7) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

(8) Vogart haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Vogart nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Vogart die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Vogart zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Vogart vom Vertrag zurücktreten.

  • 9 Gewährleistung

(1) Vogart schuldet bei der Durchführung von Reparaturleistungen die branchenübliche Sorgfalt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Reparaturen nicht in allen Fällen zu einer vollständigen Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes führen können. Insbesondere sind Farbausbesserungen weniger haltbar als Neubeschichtungen.

(2) Vogart schuldet keine Überprüfung der Richtigkeit der Kundenangaben. Insbesondere ist Vogart nicht verpflichtet, Echtheitsprüfungen am Leistungsgegenstand (Edelsteine, Legierungen) vorzunehmen.

Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Kunde alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt. Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung), die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn Vogart nicht binnen einer Woche nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich verdeckter Mängel gilt die gelieferte Ware als vom Kunden genehmigt, wenn die schriftliche Mängelrüge Vogart nicht unverzüglich nach Erkennbarkeit erfolgt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von Vogart für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Seiner Untersuchungspflicht ist der Kunde auch im Falle des Rückgriffes des Unternehmers nach § 478 BGB nicht enthoben. Zeigt er in solchen Fällen den von seinem Abnehmer geltend gemachten Mangel nicht sofort an, so gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

(3) Soweit die gelieferte Leistung mangelhaft ist und der Kunde den Mangel rechtzeitig angezeigt hat, ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder Nachlieferung zu verlangen. Vogart hat – nach eigener Wahl – die Ersatzlieferung oder Nachbesserung innerhalb angemessener Frist durchzuführen. Der Kunde muss Vogart insgesamt zwei Nachbesserungsversuche einräumen, wenn der Kunde der Vogart nicht zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die ergebnislos abgelaufen ist. Ist die von dem Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung.

(4) Vogart ist so lange nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, wie sich der Kunde seinerseits mit der Erfüllung nicht nur unerheblicher Vertragspflichten in Verzug befindet. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückhaltungsrecht zusteht. Die Zahlung kann der Kunde wegen Mängeln nur insoweit zurückhalten oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte geltend machen, als die Höhe der zurückbehaltenen Vergütung in angemessenem Verhältnis zum Umfang des Mangels steht.

(5) Auf Verlangen von Vogart ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an Vogart zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Vogart die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(6) Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(7) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 10 dieser AGB.

  • 10 Haftung

(1) Die Haftung von Vogart auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, wie folgt eingeschränkt:

(2) Auf Schadensersatz haftet Vogart – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (grobes Verschulden).

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Vogart vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Vogart jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Vogart nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

(4) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Vogart einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Soweit Vogart technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

  • 11 Verjährung

Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln gemäß § 9 dieser AGB ein Jahr ab Ablieferung des Leistungsgegenstands an den Kunden. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr gilt nicht, wenn die Ersatzpflicht auf einen Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines von Vogart zu vertretenen Mangels oder auf vorsätzliches Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit von Vogart oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt wird.

  • 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Vogart und dem Kunden ist nach Wahl von Vogart der Geschäftssitz von Vogart oder der des Kunden. Für Klagen gegen Vogart ist in diesen Fällen jedoch der Geschäftssitz von Vogart der ausschließliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

Stand: Oktober 2023

Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG)

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Wichtige Hinweise

  • Bitte Fassungen ohne Gläser einschicken, sonst keine Garantie (auch keine Montage).
  • Rücksendungen reisen auf Gefahr des Kunden.
  • Bei Farbbeschichtungen können Farbabweichungen auftreten.
  • Für Farbwünsche unbedingt Farbmuster mitschicken und vermerken, ob matt oder glänzend.
  • Farbausbesserungen sind wegen fehlender Haftschicht nicht so haltbar wie Neubeschichtungen.
  • Bei Allergiebeschichtungen farbiger oder lackierter Fassungen kann es durch die
    Bearbeitungstemparatur zu Verfärbungen oder Ablösungen kommen.
  • Die Bearbeitungszeit für Farbbeschichtungen beträgt gewöhnlich 5-6 Werktage.
  • Titanfassungen können nicht galvanisiert werden, Farbbeschichtungen möglich.
  • Sonderanfertigungen, z.B. Größenänderungen, Umarbeitungen, Umfärben, Ptosisbrillen, Ohrenbügelverlängerungen, auch Titan-Titanflex u.v.m. nach Absprache.
  • Sollen Scharniere ersetzt werden, dann möglichst komplette Fassung zum Anpassen mitschicken.
  • Defekten Ohrschmuck bitte immer komplett einsenden.
  • Die Bearbeitungszeit für Schmuckreparaturen und Goldschmiedearbeiten beträgt gewöhnlich 5-6 Werktage.